Intreuhand
Intreuhand Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. in Innsbruck - "Die kreative Lösung für Ihre Beratung"
02/03/2026
Im Rahmen des jüngsten Updates des OECD-Musterkommentars hat die OECD festgehalten, dass in der Regel ein Homeoffice keine ertragsteuerliche Betriebsstätte des Arbeitgebers im Homeoffice-Staat begründet.
OECD erteilt Homeoffice-Betriebsstätte weitestgehend Absage Update des OECD-Musterabkommens vom 19.11.2025.
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