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13/12/2024

Ihr könnt einmalige Leistungen beim Jobcenter beantragen:

🔹 Erstausstattung einer Wohnung (Haushaltsgründung)
🔹 Erstausstattung mit Schwangerschaftsbekleidung und für ein Baby (Geburt des Kindes)
🔹 Orthopädische Schuhe kaufen oder reparieren lassen
🔹 Therapeutische Geräte mieten oder reparieren lassen

Diese einmaligen Leistungen können auch Personen beantragen, die kein Bürgergeld beziehen.

Wichtig ist hierbei: das Jobcenter wird prüfen, ob das Einkommen für den besonderen und einmaligen Bedarf nicht ausreicht.

09/12/2024

Es gibt den Mehrbedarf für unabweisbare, wiederkehrende Bedarfe.

Soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Mehrbedarf anerkannt.

Wenn ein einmaliger besonderer Bedarf besteht, muss geprüft werden, ob ein Darlehen nicht auch zumutbar wäre.

Beispiele für diese sogenannten „Härtefallmehrbedarfe“ sind folgende:

🔹 Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem Kind (z.B. Fahrtkosten der Kinder zwischen Städten, Übernachtungskosten in einer anderen Stadt).
🔹 Pflege- und Hygieneartikel, die laufend gebraucht werden und nicht durch die Krankenkasse übernommen werden können.
🔹 Putz-/Haushaltshilfe für körperlich stark beeinträchtigte Personen

Dies sind aber nur Beispiele; auch in anderen Situationen ist ein „Härtefallmehrbedarf“ möglich.

Ihr müsst in allen diesen Fällen nachweisen, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind (z.B. zweimal im Monat ein Zugticket, um euer Umgangsrecht mit dem Kind wahrnehmen zu können).

04/12/2024

Es gibt den Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung, die nicht mehr arbeiten können.

Für voll erwerbsgeminderte Bürgergeldberechtigte wird ab Vollendung des 15. Lebensjahres ein Mehrbedarf in Höhe von 17% des maßgebenden Regelbedarfs anerkannt.

Voraussetzung: Vorlage eines „Schwerbehinderten-Ausweis“ mit dem Merkzeichen G oder aG. Ohne Merkzeichen G oder aG im „Schwerbehinderten-Ausweis“ gibt es diesen Mehrbedarf nicht.

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