CDA Spandau
Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) ist eine Vereinigung der CDU. Sie ist auch unter dem Namen "CDU-Sozialausschüsse" bekannt.
23/04/2026
Der CDA-Kreisverband Spandau fordert eine verlässliche und generationengerechte Ausgestaltung der Alterssicherung.
„Wir müssen aufhören, den Menschen Angst zu machen. Ja zu Veränderungen, aber Nein zu pauschalen Aussagen ohne Lösungen“, so die Kreisvorsitzende Gabi Gassner.
Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und des demografischen Wandels brauche es nachhaltige Reformen statt kurzfristiger Politik. Der Kreisverband begrüßt die Aussagen des CDA-Bundesvorsitzenden Dennis Radtke, der die Stärkung der gesetzlichen Rente und eine ausgewogene Sozialpolitik fordert.
Dennis Radtke: „Wer sein Leben lang arbeitet, verdient Sicherheit im Alter. Die gesetzliche Rente müsse dafür die zentrale Säule bleiben, ergänzt durch zusätzliche Vorsorge".
Zudem spricht sich der CDA-Kreisverband Spandau für flexible Übergänge in den Ruhestand und bessere Bedingungen für ältere Beschäftigte aus. Gabi Gassner appellierte an die Politik, tragfähige Lösungen im Dialog zu entwickeln.
19/03/2026
Als CDA und CSA haben wir die Arbeitnehmer im Blick. Wir schlagen daher ein Paket für berufliche Mobilität vor. Konkret wollen wir Dienstreisen mit dem privaten PKW entlasten sowie eine steuerfreie Mobilitätspauschale als Tarifinstrument einführen.
Die Anhebung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ist ein richtiger Schritt. Das betrifft aber nur den Arbeitsweg. Aber diese Logik muss auch dort gelten, wo Beschäftigte im Auftrag ihres Arbeitgebers mit dem privaten PKW unterwegs sind. Hier ist aktuell eine steuerfreie Erstattung von bis zu 30 Cent pro Kilometer zulässig. In Deutschland finden gut 27 Prozent der Dienstreisen mit eigenem PKW statt. Steuerlich maßgeblich sind hierfür die Regelungen des Einkommensteuerrechts, wobei sich die Pauschalen an den Vorgaben des Bundesreisekostenrechts orientieren.
Konkret heißt das: Arbeitgeber können derzeit maximal 30 Cent pro Kilometer als pauschale Wegstreckenentschädigung steuerfrei erstatten.
Hier braucht es eine klare gesetzliche Anpassung, um auch hier Arbeitnehmer von Mehrkosten zu entlasten. Entweder erhöhen wir die Kilometerpauschale im Bundesreisekostengesetz auf 38 Cent. Oder noch einfacher: Im Einkommensteuerrecht wird künftig auf die 38 Cent Pendlerpauschale verwiesen. Das wäre nicht nur systematisch sauber, sondern vor allem gerecht. Wer sein eigenes Fahrzeug für den Beruf einsetzt, verdient eine faire steuerfreie Erstattung, die sich an der tatsächlichen Belastung orientiert.
Und wir müssen an die Pendler denken: Dort, wo Tarifpartner Verantwortung übernehmen können, wollen wir eine steuerfreie Mobilitätszulage als tarifliches Instrument ermöglichen – gezielt für Beschäftigte mit hohen Fahrtkosten, unbürokratisch über die Arbeitgeber und ähnlich praktikabel wie die Corona-Sonderzahlungen. Das stärkt die Tarifautonomie, schafft Lösungen nah an der betrieblichen Wirklichkeit und sorgt dafür, dass Entlastung gezielt bei Beschäftigten mit hohen Fahrtkosten ankommt.
27/02/2026
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