Rechtsdepesche
Die verständliche juristische Fachzeitschrift für unterschiedliche Themenbereiche aus dem Gesundheitswesen.
25/05/2026
Aggressives Verhalten gehört zu den belastendsten Situationen im Pflegealltag mit Demenzbetroffenen. Eine Bremer Studie zeigte bereits 2012: 75 Prozent der Auszubildenden in der Gesundheits- und Krankenpflege werden regelmäßig in die Betreuung Demenzkranker eingebunden – aber nur knapp jede:r Vierte fühlt sich kompetent genug, dies bedürfnisorientiert zu leisten. 🩺
Die Alzheimer-Forschung-Initiative hat praxisnahe Hinweise zusammengestellt, wie schwierige Situationen entschärft werden können:
▪️ Reize wie Lärm und grelles Licht reduzieren
▪️ Strukturierte Tagesabläufe schaffen
▪️ Einfach, langsam und ruhig sprechen
▪️ Sich auf die Gedankenwelt der Erkrankten einlassen
▪️ Das Verhalten nicht persönlich nehmen
Aggression ist ein Signal – nicht gegen die Pflegekraft gerichtet, sondern Ausdruck dafür, dass etwas nicht stimmt. Eine Haltung, die im Pflegealltag zu mehr Gelassenheit und Sicherheit führen kann.
https://www.rechtsdepesche.de/pflegekraft-aggressive-demenzpatienten/
25/05/2026
Würde und Selbstbestimmung — Werte, die in der stationären Langzeitpflege trotz Fachkräftemangel und wirtschaftlichem Druck nicht verloren gehen dürfen. 🩺
Im Gespräch mit Prof. Dr. Volker Großkopf zeigt Martina Röder, Geschäftsführerin des Deutschen Pflegeverbands, wie Pflege heute neu gedacht werden kann. Ihr Ansatz: Pflegebedürftige Menschen behalten ihre Selbstbestimmung — und das beginnt oft schon in den kleinen Dingen des Alltags.
In der Neanderklinik etwa entscheiden Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam mit Küche und Diätassistenz selbst über ihren Speiseplan. Ein scheinbar kleiner Schritt, der zeigt, wie konkret gelebte Würde aussehen kann.
Zur Personalfrage setzt Röder seit 2013 auf internationale Fachkräfte, insbesondere aus der Ukraine — sieht aber zugleich die Notwendigkeit, in Deutschland mehr junge Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen.
https://www.rechtsdepesche.de/pflege-haltung-patienten-selbstbestimmung/
25/05/2026
Mangelernährung ist in deutschen Krankenhäusern weit verbreitet — besonders ältere Patientinnen und Patienten sind davon betroffen. Ein aktueller Cochrane-Review zeigt nun, wie wirksam einfache Maßnahmen sein können. 🩺
Ausgewertet wurden 21 Studien mit 3.309 Patientinnen und Patienten zwischen 75 und 85 Jahren. Das Ergebnis: Spezielle Trinknahrung „für besondere medizinische Zwecke" könnte das Sterberisiko bis zur Entlassung deutlich senken — pro 1.000 Patientinnen und Patienten möglicherweise um 57 Fälle. Auch schwere Komplikationen treten möglicherweise seltener auf.
Die Datenlage sei allerdings begrenzt, betonen die Forschenden — hochwertige Ernährungsstudien an dieser vulnerablen Patientengruppe sind eine Herausforderung.
Auch die Politik reagiert: Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz wurde der G-BA beauftragt, bis Ende 2027 verbindliche Qualitätsvorgaben zur Erkennung und Behandlung von Mangelernährung zu entwickeln.
https://www.rechtsdepesche.de/trinknahrung-mangelernaehrung-krankenhaus/
25/05/2026
Sexuelle Belästigung im Ausbildungskontext stellt Pflegeschulen und Träger vor schwierige Entscheidungen. Wann darf ein Berufsausbildungsverhältnis außerordentlich gekündigt werden – und reicht eine Abmahnung als milderes Mittel aus?
Ein aktueller Beitrag analysiert das Urteil des LAG Niedersachsen vom 28.02.2024 und ordnet die rechtlichen Anforderungen ein: § 22 Absatz 2 Nummer 1 PflBG eröffnet die außerordentliche Kündigung, wenn dienstlicher Bezug, fehlende charakterliche Eignung und nicht-bagatellisierbare Pflichtverletzungen zusammenkommen. ⚖️
Besonders relevant für Pflegeschulen: Das Pflegeberufegesetz verankert Achtung der Würde, körperliche Integrität und professionelle Nähe-Distanz-Gestaltung ausdrücklich als gesetzliches Ausbildungsziel. Wer diese Kernkompetenz verletzt, demonstriert ein Defizit, das die Fortsetzbarkeit der Ausbildung infrage stellt.
Bei Verstößen gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht ist eine Abmahnung nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig entbehrlich – das verschiebt das Handlungsspektrum von Ausbildungsverantwortlichen erheblich.
https://www.rechtsdepesche.de/sexuelle-belaestigung-pflegeausbildung/
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