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22/05/2026

Das Grundgesetz kennt keine Zielgruppen

Anlässlich des Geburtstags des Grundgesetzes besucht Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bundesweit Initiativen zur Stärkung des Ehrenamts. Auch in Dortmund steht der gesellschaftliche Zusammenhalt im Mittelpunkt – begleitet von Oberbürgermeister Alexander Kalouti und der NRW-Ministerin Verena Schäffer. Doch bereits die sprachliche Rahmung solcher Besuche wirft eine entscheidende Frage auf: Was genau wird hier unter Zusammenhalt verstanden, wenn Menschen ganz selbstverständlich als „Migranten“ oder „Senioren“ adressiert werden? Umso irritierender wirkt es, wenn im Rahmen der Feierlichkeiten ein „Frühstück für Migranten und ältere Menschen“ organisiert wird, ausgerechnet unter dem Banner von Ehrenamt, demokratischer Kultur und gesellschaftlicher Verbundenheit.

Solche Anlässe dienen der politischen Selbstvergewisserung. Sie sollen zeigen, dass das Gemeinwesen trägt und Engagement existiert. Entscheidend ist jedoch weniger das Anliegen als die Sprache, in der es verhandelt wird. Sie arbeitet mit Kategorien, die die soziale Wirklichkeit nicht nur beschreiben, sondern vorstrukturieren.

Das Grundgesetz kennt diese Logik nicht. Es beginnt mit einem Satz, der jede Einordnung suspendiert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Der Einzelne erscheint nicht als Teil einer Gruppe, sondern als Träger gleicher Rechte. Artikel 3 verbietet zudem jede Differenzierung nach Herkunft oder Alter.

Hannah Arendt fasste diesen Zusammenhang knapp zusammen: „Pluralität ist das Gesetz der Erde.“ Politische Ordnung beruht auf Gleichwertigkeit in der Verschiedenheit, nicht auf ihrer Sortierung.

Vor diesem Hintergrund wirkt ein „Frühstück für Migranten und ältere Menschen“ zwar nicht rechtlich problematisch, wohl aber sprachlich aufschlussreich. Die Formulierung setzt Zugehörigkeit voraus, bevor sie Individuen anspricht. Migration wird zur Markierung, Alter zur sozial aufgeladenen Kategorie.

Der entscheidende Punkt liegt nicht in der Absicht, sondern in der Gewohnheit der Sprache. Sie ordnet, bevor sie reflektiert wird. Menschen erscheinen so weniger als Bürger, sondern als Zielgruppen.

Martin Buber formulierte: „Der Mensch wird am Du zum Ich.“ Gemeint ist eine Beziehung, die den anderen nicht über Zugehörigkeit bestimmt, sondern ihn als Gegenüber voraussetzt.

Vielleicht liegt darin der Maßstab des Grundgesetzes: Weniger Zuschreibung, mehr Selbstverständlichkeit der Bürgerlichkeit. Ein „Frühstück für alle“ wäre kein „inklusives Signal“, sondern der Verzicht auf eine Unterscheidung, die bereits den Rahmen vorgibt.

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