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25/06/2018
Haben Sie eine Minute, um Rainer Strebel zu helfen? Stoppt die Zensurmaschine – Rettet das Internet!
11/06/2018
Newsletter vom 11.06.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kunden,
einige turbulente Wochen liegen hinter uns mit vielen Änderungen in Webseiten zur DSGVO und heute sende ich Ihnen ein Update zu diesem Thema. Nach wie vor gibt es eine große Unsicherheit, wie genau die DSGVO umzusetzen ist und es gibt derzeit zwei Themen, die besonders heiß diskutiert werden.
1) Zustimmung zur DSGVO bzw. Ihrer Datenschutzseite beim Abenden eines Kontaktformulares oder Warenkorbes
Einige Fachleute sind der Überzeugung, dass es ähnlich wie bei den AGB innerhalb eines Warenkorbes notwendig ist, die
Zustimmung zur eigenen Datenschutzerklärung einzuholen. Es gibt zu diesem Thema bereits länger Informationen, doch
durch das Inkraft-Treten der DSGVO ist dies erneut brandaktuell:
https://www.e-recht24.de/news/abmahnung/10651-abwarnung-kontaktformulare-einwilligung.html
https://www.internetservice-brandenburg.de/news/datenschutz/kontaktformulare-nur-noch-mit-einwilligung-2
Ich empfehle mindestens jedem Shop, dem Warenkorb eine Zustimmung zum Datenschutz hinzuzufügen und würde dies
ebenfalls in jedem Kontaktformular verbauen. Jedoch ist dies Ihre Entscheidung - Sie sind Seitenbetreiber im Sinne des
Gesetzgebers und so darf ich als Ihr Hostingpartner und Internetagentur nur informieren, jedoch nicht selbstständig für Sie tätig werden.
--> Alle Webseiten von Kunden, die mich bereits beauftragt hatten, ihre Seiten DSGVO-konform zu ändern, erhalten diese Änderung in den Formularen automatisch auf Basis des zuvor erteilten Auftrages.
--> Wenn Sie sich zu diesem Thema noch nicht mit mir in Verbindung gesetzt haben, lege ich Ihnen dies vorsorglich sehr ans Herz um Abmahnungen zu vermeiden. Sprechen Sie mich in diesem Fall bitte an - gern per E-Mail oder telefonisch!
2) Verwendung von Google Fonts innerhalb von Webseiten - insbesondere bei WordPress
Unmittelbar nach Inkrafttreten der DSGVO begannen tatsächlich die erwarteten Abmahnungen, zumeist im Bereich der offensichtlichen Fehler (Kontaktformular ohne Verschlüsselung, fehlende Datenschutzerklärung). Einige Abmahnungen beziehen sich jedoch auf einen bislang wenig beachteten Teil von jeder Webseite - den Schriften.
https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/10933-achtung-die-ersten-dsgvo-abmahnungen-sind-da.html
Die Rechtslage ist hier noch sehr unklar und vor den ersten Urteilen lässt sich schwerlich beurteilen, ob dies wirklich relevant ist. Sicher ist hingegen, fast jede Webseite, die mit WordPress oder einem anderen Content Management System erstellt wurde, benutzt Google Fonts. Ältere Seiten oder Seiten die individuell programmiert wurden, verwenden meist eingebettete Schriften oder die Standard-Schriften und sind damit nicht betroffen.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Webseite Google-Fonts benutzt, können Sie dies selbst leicht prüfen:
Öffnen Sie ihre Webseite im Browser
Lassen Sie sich den Quelltext anzeigen
Mit den Tasten STRG+F gelangen Sie in die Suche
und suchen nach "fonts.google"
Werden sie fündig, benutzt ihre Webseite mit hoher Wahrscheinlichkeit Google Fonts.
Wenn Sie hier eine Änderung wünschen und vorsorglich Google Fonts entfernen möchten - sprechen sie mich bitte an!
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Achtung Abmahnung: Ist eine Einwilligung bei Kontaktformularen notwendig? Jeder Seitenbetreiber, der auf seiner Webseite eine Kontaktformular anbietet, muss diese Tatsache in seiner Datenschutzerklärung erwähnen. Einen Passus dazu können Sie in der Datenschutzerklärung wählen. Aber benötigen Sie zusätzlich beim Kontaktformular auch eine Einwilligung des Nutzers?
Liebe Kunden und alle die es vielleicht einmal werden wollen:
Aufgrund der vielen Anfrufe rund um die DSGVO stelle ich hier nun die Newsletter ein, die ich in den letzten Monaten an meine Kunden versendet habe. Daraus kann sich jeder interessierte Leser ableiten, was ggf. für die eigene Webseite zu tun ist.
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