ESR Kanzlei Renda
Rechtsanwaltskanzlei spezialisiert auf Arbeitsrecht, Erbrecht, Inkasso Mietrecht, Verkehrsrecht/ Ve Die Kanzlei ist überregional beratend und forensisch tätig.
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Nach Ehescheidung kein Recht auf Mitbenutzung der Wohnung!
Nach § 1568a Abs. 1 BGB kann ein Ehegatte grundsätzlich verlangen, dass der andere ihm die Ehewohnung anlässlich der Scheidung überlässt, wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere oder wenn die Überlassung aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht.
Kein Anspruch besteht jedoch auf Teilung bzw. teilweise Überlassung der Wohnung zu Wohn- und Benutzungszwecken. Geklagt hatte die geschiedene Ehefrau einer im Miteigentum der Beteiligten stehenden Wohnung, vgl. OLG Brandenburg v. 22.6.2022 - 13 UF 49/22
Schon gewusst?
Coronalockdown- Fitnessstudios sind verpflichtet die Mitgliedsbeiträge zurückzuzahlen.
Wer im Corona-Lockdown sein Fitnessstudio nicht nutzen konnte, bekommt die für diese Zeit gezahlten Mitgliedsbeiträge zurück. Das hat der BGH entschieden. Die Laufzeit des Vertrags kann auch nicht nach hinten hinaus verlängert werden!
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